Auftragsverarbeitung
Nutzt ein Verein Squova, bleibt er für die Daten seiner Mitglieder verantwortlich. Wir verarbeiten sie nur in seinem Auftrag. Dafür gibt es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Die verbindliche Fassung ist ohne Konto lesbar: Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Wer ist wofür verantwortlich
Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die Stelle, die entscheidet, welche Daten verarbeitet werden. Das ist der Verein oder das Team, nicht wir. Wir sind Auftragsverarbeiter und verarbeiten ausschließlich das, was sich aus der Nutzung der Funktionen ergibt.
Der Vertrag wird beim Anlegen eines Teams geschlossen, nicht bei der Registrierung. Wer einem Team nur beitritt, schließt ihn nicht.
Was der Vertrag regelt
- Gegenstand, Dauer und Rangfolge gegenüber den Nutzungsbedingungen
- Weisungsbindung: Die Nutzung der Funktionen gilt als Weisung
- Vertraulichkeit und die technischen Schutzmaßnahmen nach Art. 32 (Anlage 2)
- Unterauftragsverarbeiter mit Widerspruchsrecht und vier Wochen Vorlauf (Anlage 3)
- Unterstützung bei Auskunft, Berichtigung und Löschung
- Meldung von Datenpannen an den Verein binnen 24 Stunden
- Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
- Nachweise und Kontrollrechte
- Was nicht darunter fällt: die zusammengefasste Auswertung von Nutzungszahlen (Anzahl und Größe der Teams, Auslastung, Speicher). Dafür sind wir selbst verantwortlich, sie läuft ohne Personenbezug und ohne Inhalte.
Wo die Daten liegen
Auf Servern in Deutschland. Jedes Team hat eine eigene Datenbank-Datei. Eine Übermittlung in Drittländer findet nur bei den in Anlage 3 gekennzeichneten Diensten statt, im Wesentlichen bei der Zustellung von Push-Mitteilungen und bei der Adress-Suche. Dafür liegen Standardvertragsklauseln vor.
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Stand dieser Seite: 10. August 2026.