Auftragsverarbeitung

Nutzt ein Verein Squova, bleibt er für die Daten seiner Mitglieder verantwortlich. Wir verarbeiten sie nur in seinem Auftrag. Dafür gibt es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Die verbindliche Fassung ist ohne Konto lesbar: Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Wer ist wofür verantwortlich

Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die Stelle, die entscheidet, welche Daten verarbeitet werden. Das ist der Verein oder das Team, nicht wir. Wir sind Auftragsverarbeiter und verarbeiten ausschließlich das, was sich aus der Nutzung der Funktionen ergibt.

Der Vertrag wird beim Anlegen eines Teams geschlossen, nicht bei der Registrierung. Wer einem Team nur beitritt, schließt ihn nicht.

Was der Vertrag regelt

Wo die Daten liegen

Auf Servern in Deutschland. Jedes Team hat eine eigene Datenbank-Datei. Eine Übermittlung in Drittländer findet nur bei den in Anlage 3 gekennzeichneten Diensten statt, im Wesentlichen bei der Zustellung von Push-Mitteilungen und bei der Adress-Suche. Dafür liegen Standardvertragsklauseln vor.

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Stand dieser Seite: 10. August 2026.